Kasko

Kasko – damit auch der Halter bei Schaden abgesichert ist

Brunatka/sxc.hu

Was Fahranfänger oft nicht wissen: Die Kfz Haftpflichtversicherung ist nur für diejenigen Schäden zuständig, die man selbst an fremden Fahrzeugen verursacht hat. Schäden am eigenen Auto, im schlimmsten Fall sogar durch eigenes Verschulden entstanden, sind nicht abgedeckt. Wer sein Auto versichern möchte, sollte die eigentliche Haftpflicht deshalb gegen einen geringen Beitrag um Kasko erweitern. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Kaskoversicherung: Teilkasko und Vollkasko. Teilkasko ist mit seinen Tarifen günstiger und versichert das eigene Auto zum Beispiel vor Schäden durch Brand, Diebstahl oder Unfällen mit Wild. Eine Versicherung mit Vollkasko erweitert diesen Schutz noch. Mit ihr ist man auch gegen Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle versichert. Wenn man sich für eine Versicherung durch Kasko entscheidet, verpflichtet man sich allerdings zu bestimmten Dingen. So hat man als Besitzer des Autos dafür Sorge zu tragen, dass das Auto immer abgeschlossen ist. Außerdem muss man sicher stellen, dass nur Personen mit Führerschein das Auto fahren. Im Falle eines Unfalls muss der Schaden der Versicherung sofort gemeldet werden. Sonst droht ein Verlust der Ansprüche auf Schadenersatz. Beschädigt man sein Auto durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, zahlt die Versicherung auch bei Kasko nicht. Welche Versicherung man wählt, ist Geschmackssache. Empfehlenswert ist sie aber in jedem Fall.