Unfall im Urlaub – was nun?

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Unfälle im Straßenverkehr sind an der Tagesordnung, und auch die routiniertesten Autofahrer sind davor nicht gefeit. Besonders unangenehm sind Autounfälle mit dem eigenen Pkw bei einem Urlaub im Ausland. Doch ein Grund komplett in Panik zu verfallen, sind auch diese nicht. Wer vor Reiseantritt ein paar Vorkehrungen trifft, der ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Ein kleiner Überblick.
Die grüne Versicherungskarte dabei haben
In der EU und auch in vielen weiteren Ländern reicht das amtliche Kennzeichen für eine Schadensregulierung in der Regel aus. Wer im Urlaub einen Unfall selbst verschuldet hat und sich den Umgang mit Behörden ein wenig erleichtern möchte, der sollte allerdings die grüne Haftplicht-Police-Karte dabei haben. Angefordert werden kann diese kostenlos bei jedem Versicherer. Da diese Karten aber nur für einen gewissen Zeitraum gültig sind, ist es wichtig, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über das Ablaufdatum zu informieren. Hier erhalten Sie weitere Infos zum Thema KFZ-Versicherungen und zur grünen Versicherungskarte.
Die Polizei verständigen
Selbst bei einem kleinen Crash sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden, da diese den Unfall aufnehmen kann. In einigen Ländern rücken die Beamten allerdings nur dann aus, wenn Personenschäden vorliegen. Wenn dies der Fall ist, ist es praktisch einen europäischen Unfallbericht dabei zu haben. Auch dieser ist bei den verschiedenen Versicherern kostenlos erhältlich. Bei der Schadensaufnahme werden mithilfe dieses Protokolls alle wichtigen Punkte abgearbeitet.
Was ist bei Fremdverschulden zu tun?
Hat ein Urlauber es bei einem Autounfall mit Fremdverschulden zu tun, dann sollte er in jedem Fall den Zentralruf der Autoversicherer parat haben. Die Nummer lautet +4940300330300 oder 08002502600. Entscheidend für die Unfallregulierung ist das Notieren des Kennzeichens des Unfallgegners. Auf keinem Fall sollte man sich darauf einlassen, die Unfallregulierung komplett der anderen Partei zu überlassen. Innerhalb der EU aber auch in anderen europäischen Ländern wie Norwegen gibt es Regulierungsbeauftragte, die sich um die Abwicklung kümmern. Kontakt können Betroffene über den Zentralruf aufnehmen.
Wann ist ein Auslandsschadenschutz sinnvoll?
Ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz macht sich beispielsweise bei Fahrten nach Italien oder Kroatien bezahlt. Dort sind die Deckungssummen oft deutlich geringer als bei uns in Deutschland. In schlimmsten Fällen könnte ansonsten auf die Unfallverursacher eine hohe Eigenbeteiligung zukommen. Auch Ausgaben für einen Mietwagen werden oft ohne einen Auslandsschadenschutz nicht erstattet.
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