Firmenwagen versichern – wer bezahlt die Prämie?

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In der Regel lassen Arbeitgeber den Firmenwagen versichern und zahlen alle Betriebs- und Unterhaltskosten für das Fahrzeug. Neben der Kfz-Steuer fallen darunter auch die Versicherungsprämien sowie die anfallenden Wartungs- und Reparaturkosten. Auch, wenn ein Arbeitnehmer das Fahrzeug privat fahren darf, muss er keine eigene Versicherung für den Firmenwagen abschließen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die auch für Firmenwagen auf jeden Fall abgeschlossen werden muss.
Grundsätzlich macht es Sinn, eine Vollkaskoversicherung zu wählen, wenn man einen Firmenwagen versichern will. Wenn die Fahrzeuge geleast oder finanziert sind, wird dies häufig sogar vorgeschrieben. So ist eine vollständige Absicherung auch für selbst verschuldete Unfälle und für Beschädigungen, die auf Vandalismus beruhen, gegeben.
Wenn ein Arbeitgeber keinen günstigen Flottentarif in Anspruch nehmen kann, hat er die Möglichkeit, den Firmenwagen versichern zu lassen, indem er auf den Schadenfreiheitsrabatt des Arbeitnehmers zurückgreift. Eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass der Arbeitnehmer beim Verlassen des Unternehmens oder bei Wegfall des Firmenwagens seinen Schadenfreiheitsrabatt zurückerhält, sollte auf jeden Fall vorliegen. Die meisten Versicherungen verlangen diesen schriftlichen Nachweis beim Vertragsabschluss.
Fährt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen, der über das Unternehmen versichert ist, kann der eigene Kfz-Versicherungsvertrag ruhen. Je nach Anbieter bleibt der erfahrene Rabatt zwischen drei und sieben Jahren Ruhezeit erhalten. Danach verfällt pro Jahr eine Schadenfreiheitsklasse.
Wer einen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil beim Finanzamt versteuern. Der Nachweis kann entweder über ein individuell geführtes Fahrtenbuch erfolgen oder pauschal mit einem Prozent des Neuanschaffungswertes des Wagens pro Monat angesetzt werden. Bei selbst verschuldeten Unfällen während einer Privatfahrt muss der Fahrer in der Regel die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung privat bezahlen.