Ersatzwagen – aktuelles Urteil stärkt Ansprüche des Geschädigten
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Ein für alle Autofahrer richtungsweisendes Urteil wurde am 2. März 2012 vom Amtsgericht in Kiel gefällt. Das Gericht legte fest, dass für die Berechnung der Kosten für einen Ersatzwagen der Schwacke-Automietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage darstellt. Der diesem Urteil zugrunde liegende Fall war die Klage eines Autofahrers, der mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen Unfall verwickelt worden war.
Für die fünftägige Reparaturzeit seines Autos hatte er einen Ersatzwagen angemietet. Die Kosten für diesen Wagen betrugen 685 Euro. Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners kürzte die Kosten und erstattete lediglich 464 Euro. Daraufhin reichte der Autofahrer beim Amtsgericht Kiel Klage gegen die Versicherung ein. Das Gericht gab dem Kläger recht.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass ein Unfallgeschädigter in jedem Fall die Bereitstellung eines Ersatzwagens zum ortsüblichen Normaltarif verlangen kann. Als Schätzgrundlage für einen solchen Tarif bestätigt das Amtsgericht den Schwacke-Automietpreisspiegel aus dem Jahr 2010. Dieser wies als Normaltarif die vom Kläger eingeforderten Kosten nach.
Das Amtsgericht Kiel führte an, dass diese Schätzgrundlage nur dann außer Kraft gesetzt werden darf, wenn nachweisbare Bedenken gegen die Richtigkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels bestünden. Diese müssen aber konkret dargestellt und belegt werden.
Einen solchen Nachweis konnte die gegnerische Kfz-Versicherung nicht beibringen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger sogar einen Ersatzwagen angemietet, der eine Klasse niedriger eingestuft war als sein eigenes Fahrzeug. Damit sei er seiner Schadenminderungspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Es ist nach Ansicht des Gerichtes nicht die Aufgabe des Geschädigten, Ersparnisse zugunsten des Schädigers mit hohem Aufwand zu ermitteln. Nur, wenn voraussehbar ist, dass eine sehr lange Inanspruchnahme des Ersatzwagens zu sehr hohen Kosten führen würde, kann man das Einholen von mehreren Vergleichsangeboten vom Geschädigten erwarten.


