Wissenswertes über Autokindersitze

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Mit welchen Geldstrafen ist zu rechnen, wenn man sich nicht an die Kindersicherungspflicht hält? Welche gesetzlichen Richtlinien für Kindersitze gibt es in der EU? Wann lassen sich Kinder ohne Kindersitz im Auto mitnehmen? Worauf sollte man beim Kauf von Kindersitzen achten? Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum Thema.

Bußgeldregelungen im In- und im Ausland

Wer eines oder mehrere Kinder ohne Kindersitz im Auto mitfahren lässt, macht sich strafbar. Die Bußgelder beginnen bei 30 Euro, wenn ein Kind ohne Kindersitz, dafür aber mit Gurt angeschnallt, mitgenommen wurde. Anzumerken ist allerdings, dass, wenn es in dieser Situation zu einem Unfall kommt, gefährliche Bauchverletzungen durch den Gurt entstehen können. Dieser befindet sich nämlich aufgrund der fehlenden Größe des Kindes an den falschen Stellen. 50 Euro kostet es, mehrere Kinder ohne Kindersitz und unangeschnallt im Auto zu transportieren. Eine sehr milde Strafe, wenn man bedenkt, dass bei einem schweren Unfall wohl alle auf der Stelle tot beziehungsweise schwer verletzt wären. Die Pflicht, Kinder mit einem Kindersitz zu sichern, entfällt, sobald diese größer als 150 cm sind. Ab diesem Zeitpunkt garantiert ihre Körperlänge, dass der Gurt wie bei Erwachsenen an den richtigen Stellen liegt. Dass Kinder zwölf Jahre alt sein müssen, ist daher keine Voraussetzung, um diese ohne Kindersitz befördern zu können.

Im Ausland sind ebenfalls Bußgelder zu entrichten, sollte man Kinder ohne Kindersitze oder andere Rückhalteeinrichtungen im Auto transportieren. Die Höhe der Strafen ist höchst unterschiedlich. Während man in England 577 Euro bezahlt, sind es in Estland nur 14 Euro. Einheitlichkeit innerhalb der EU besteht hingegen bei den Mindeststandards, denen Kindersitze gerecht werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Gesetzliche Richtlinien für Kindersitze in der EU

Seit 2008 dürfen nur mehr Kindersitze zur Beförderung von Kindern eingesetzt werden, die der ECE-Regelung 44 entsprechen. Doch auch hier sind nur mehr Kindersitze erlaubt, deren Prüfsiegel eine ECE-R 44/03 oder 44/04 Datierung aufweisen. Andere Modelle sind zu alt und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Das Prüfsiegel klebt auf jedem Kindersitz, die Prüfnummer befindet sich in der Mitte des Siegels in einem Kreis, gemeinsam mit dem Buchstaben E. Wissen sollte man allerdings auch, dass die eben genannten Kriterien nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß abdecken. Nicht alle Modelle, die diesen Standards entsprechen, werden bei Kindersitz-Tests positiv bewertet.

Worauf beim Kauf geachtet werden muss

Grundsätzlich sollte man schon beim Autokauf an die Sicherheit aller Mitfahrer denken. In diesem Bereich sparen zu wollen, um den Preis zu senken, ist keine gute Idee. Doch immer das Teuerste zu wählen, bedeutet auch nicht zwingend, das Beste zu bekommen. Selbiges gilt auch für den Kauf von Kindersitzen. Die Modelle sind so eingeteilt, dass sie verschiedene Gewichtsklassen der Kinder abdecken. Je nachdem wie schwer diese sind, ist ein anderes oder neues Modell zu kaufen. Außerdem sollte man darauf achten, dass sich die Kinder in ihren Sitzen wohlfühlen. Tun sie das nicht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie sich nicht anschnallen lassen wollen und während der Autofahrt quengeln.

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