Wer die Schadensregulierung meidet, begeht Unfallflucht

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Die Kfz Versicherungen regeln ganz genau, in welchen Fällen sie für einen Schaden aufkommen und in welchen nicht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, gilt es daher zuerst einmal festzustellen, wer den Unfall verursacht hat. In den meisten Fällen lässt sich das nicht ohne die Polizei klären. Doch nicht immer, wenn es zu einem Unfall kommt, sind auch alle betroffenen Parteien anwesend. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein parkendes Auto beschädigt wurde. Doch wie ist in einem solchen Fall zur Regulierung des Schadens vorzugehen?
Zuerst einmal muss der Unfallverursacher am Fahrzeug auf den Besitzer warten. Taucht dieser nicht auf und ist auch nicht in umliegenden Gebäuden zu finden, muss die Polizei gerufen werden. Sie stellt den Schaden fest und ermittelt den Eigentümer des Fahrzeuges. Wer vom Unfallort wegfährt, der begeht Unfallflucht – selbst dann, wenn er in der Absicht einer Schadensmeldung zur Polizei fährt. Auch das Hinterlassen einer Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug reicht nicht aus, um die Regulierung des Schadens einzuleiten. Auch aus eigener Sicherheit sollte immer gemeinsam festgehalten werden, welche Schäden verursacht wurden. Sonst erhebt der betroffene Fahrzeughalter möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz für die Folgen viel älterer Unfälle.
Es kommt immer häufiger vor, dass die Menschen den Unfallort verlassen und damit die Begleichung des Schadens unmöglich machen. Das sollte man tunlichst vermeiden, denn die Praxis hat gezeigt, dass sich auch flüchtige Autofahrer noch leicht ermitteln lassen. Das geschieht zum Beispiel durch Zeugen oder durch Spuren am Fahrzeug. Begeht man Unfallflucht, kann die Kfz Versicherung nicht nur die Begleichung der Schäden verweigern, sondern man kann auch noch zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt werden.