Wenn Alkohol im Spiel ist, kann die Kfz Haftpflicht Ärger machen

Carolina Georgatou/flickr.com
Jetzt in der Weihnachtszeit stehen die Verlockungen an jeder Straßenecke: Hier eine Weihnachtsfeier, da ein Glühweinstand – und Silvester ist auch nicht mehr weit. Wer danach mit dem Auto nach Hause fahren möchte, der sollte darauf achten, wie viel an Wein, Bier und Punsch er zu sich nimmt. Denn baut man alkoholisiert einen Unfall, dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Zwar kommt die Kfz Haftpflicht für die Schäden auf, die man an fremdem Eigentum, anderen Autos oder sogar Personen verursacht. Aber war Alkohol schuld, dann muss die Versicherung das nicht auf sich sitzen lassen. Lag der Promille-Wert zum Unfallzeitpunkt bei 1,1 Promille oder mehr, dann kann sie nämlich in Regress gehen. Das bedeutet: Sie kann einen Teil der Kosten vom Versicherten zurückverlangen. Dass man danach auch noch in eine andere Schadenfreiheitsklasse mit höheren Prämien kommt, kann da noch das kleinere Übel sein.
Auch wenn man eine Kaskoversicherung hat, ist bei einem Unfall nicht zwangsläufig eitel Sonnenschein. Denn wenn man unter dem Einfluss von Alkohol seinen Unfall baut, dann wird das von der Versicherung als grobe Fahrlässigkeit betrachtet. Da hilft es einem übrigens auch nicht, wenn man in der Kaskoversicherung eigentlich eine Klausel hat, die auch bei eben dieser Fahrlässigkeit zahlt. Denn damit sind eigentlich nur Kleinigkeiten wie eine überfahrene Ampel und der daraus entstehende Schaden gemeint. Auch hier gilt: Wer mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, der braucht sich keine Hoffnungen auf eine Übernahme der Kosten machen. Besser beraten ist man also, wenn man das Auto lieber gleich stehen lässt und das Taxi nimmt.
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