Vorsicht bei Firmenwagen: bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nichts

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In vielen Unternehmen ist es üblich, Mitarbeitern Firmenwagen zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer Versicherung sind Firmenwagen auch die Transportfahrzeuge, die im gewerblichen Güterverkehr unterwegs sind. Besonders die Arbeit eines Berufskraftfahrers wird vom Gesetzgeber her als gefahrgeneigt bezeichnet. Deshalb wird gerade bei dieser Berufsgruppe in der Versicherung für Firmenwagen auch sehr differenziert über eine Mithaftung des Fahrers entschieden. Hier unterscheidet man grundsätzlich drei verschiedene Unfallursachen, die durch die Person des Fahrers verursacht werden können.

Zunächst einmal gibt es Unfälle, die aufgrund einer Unachtsamkeit entstehen. Hierzu gehören unter anderem Unfälle bei Glatteis oder Aquaplaning. Hier trägt der Fahrer eine geringe Schuld und in diesem Fall muss die Versicherung der Firmenwagen den Schaden in vollem Umfang übernehmen.

Bei der zweiten Schadenkategorie spricht man von einer mittleren Fahrlässigkeit. Diese liegt unter anderem dann vor, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden oder der Fahrer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs ist. Je nachdem, wie hoch das anteilige Verschulden des Fahrers gewertet werden kann, wird ihm hier von der Versicherung für Firmenwagen eine erhebliche Mitschuld angerechnet und er muss sich anteilig an den entstandenen Kosten beteiligen.

Unfälle, die aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen, befreien in der Regel die Versicherung von Firmenwagen vollständig von jeder Leistungspflicht. Hierzu gehören Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Überfahren einer roten Ampel. Eine Einschränkung gibt es allerdings bei der Versicherung für Firmenwagen, die sie von der herkömmlichen Autoversicherung unterscheidet. Entsteht ein deutliches Missverhältnis zwischen der Schadenhöhe und dem Einkommen des Fahrers, übernimmt die Versicherung einen Teil der Kosten, um die Existenz des Fahrers nicht zu ruinieren. Es wird im Vorfeld geprüft, ob der geforderte Schadenersatz unangemessen hoch und damit unzumutbar ist.

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