Kasko-Schutz ist in der Roller-Versicherung oft überflüssig

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Wer sich einen neuen Roller zulegt, ist gut beraten, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Roller-Versicherung im Haftpflichtbereich auch eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Damit besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl und elementaren Schäden wie Feuer, Explosion, Hagel- und Sturmschäden. Auch Schäden durch Blitzschlag, Überschwemmungen oder einen Kurzschluss in der Verkabelung sind über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Zumal ein neuer Roller einen erheblichen Wert darstellt, ist diese Versicherungsform sinnvoll.
Schwerer hat es der Rollerfahrer, der auch selbst verschuldete Schäden an seinem eigenen Fahrzeug absichern möchte. Vollkaskoversicherungen, die auch Schäden am eigenen Roller übernehmen, sind im Angebot der Versicherungsdienstleister nur sehr selten zu finden. Da es hier auch deutliche Prämienunterschiede gibt, sollte ein unabhängiger Vergleich der Preise und Leistungen diverser Versicherungsgesellschaften erfolgen. Anders sieht die versicherungstechnische Situation beim Kauf eines gebrauchten Motorrollers älteren Baujahrs aus. Häufig übernehmen die Käufer die bestehende Versicherung, weil eine Änderung Zeit kosten würde. Wenn es sich bei dem Roller um ein altes Modell mit geringem Wert handelt, kann man auf eine Kaskoversicherung in der Regel aber sehr gut verzichten.
Ein Kosten-/Nutzenvergleich bleibt ein simples Rechenexempel. Für eine rechnerisch akzeptable Entscheidung ist es empfehlenswert, sich über die Möglichkeiten einer Roller-Versicherung im Vorfeld zu informieren. Denn auch hier gibt es deutliche Preis- und Leistungsunterschiede. Häufig steht die Prämie bei älteren Modellen in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Wert. Es bleibt letztlich eine subjektive Entscheidung, wie man den eigenen Roller versichern möchte und wieviel Geld man in seine Versicherung investiert. Jeder Käufer hat aber das Recht, den Versicherer beim Kauf eines Rollers zu wechseln oder eine entsprechende Anpassung der Versicherung, zum Beispiel durch eine Kündigung der Teilkasko, vornehmen zu lassen.