Die Wohnwagenversicherung hängt von der Nutzung ab

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Wohnwagen besitzen keinen eigenen Motor und werden versicherungstechnisch auch nicht als Kraftfahrzeug bewertet. Da sie aber in Verbindung mit einer Zugmaschine – dem Pkw – als besonderer Anhänger gelten und im Straßenverkehr bewegt werden können, muss eine spezielle Wohnwagenversicherung abgeschlossen werden. Hier wird ein Wohnwagen genauso behandelt wie jedes andere Kraftfahrzeug, denn die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Wer also mit seinem Wohnwagen im Straßenverkehr unterwegs ist, muss eine Wohnwagenversicherung abschließen, damit Dritte vor Schäden geschützt werden, die durch den Wohnwagen verursacht werden können. Da besonders Personenschäden bei einem Unfall hohe Kosten verursachen, ist das auch ausgesprochen sinnvoll, um den Wohnwagenbesitzer vor finanziellen Risiken zu schützen.

Der Wohnwagen bekommt ein eigenes Kfz-Kennzeichen. Für die Zulassung benötigt der Wohnwagenbesitzer eine elektronische Versicherungskarte seiner Versicherungsgesellschaft. Das Anmeldeverfahren bei der Zulassungsstelle funktioniert genauso wie beim Pkw. Anders sieht es aus im Bereich der Dauercamper. Wer seinen Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz abstellt und ihn nicht mehr bewegt, kann die Wohnwagenversicherung kündigen. Versicherungstechnisch wird nun aus dem Wohnwagen ein sogenanntes Mobilheim. Hier sollte sich der Wohnwagenbesitzer aber trotzdem um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für seinen Wohnwagen bemühen. Diese Wohnwagenversicherung schützt vor Schäden wie Einbruch, Diebstahl, Feuer, Überschwemmungen, Sturm oder Hagel. Auch Wildschäden werden von vielen Versicherungsgesellschaften übernommen. Ob eine Teil- oder Vollkasko als Wohnwagenversicherung gewählt wird, liegt im Ermessen des Versicherungsnehmers. Da aber die Teilkasko keine Vandalismusschäden ersetzt, sollte die Wahl der Wohnwagenversicherung gut durchdacht werden. Soll der Wohnwagen dann doch einmal vom Campingplatz wegbewegt werden, muss erneut eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Kurzzeitkennzeichen können hier eine gute Alternative sein, wenn es sich um reine Überführungsfahrten an einen anderen Ort handelt.

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