Die unterschiedlichen Zulassungsmöglichkeiten für Oldtimer

Foto: it's a foot!/flickr.com
Es gibt unterschiedliche Varianten, die für die Zulassung eines Oldtimers infrage kommen. Bei hubraumschwachen Fahrzeugen kann es sich günstig auswirken, wenn der Besitzer auf den Abschluss einer speziellen Oldtimer Versicherung verzichtet. Die konventionelle Zulassung, die für jedes Kraftfahrzeug gilt, kann auch für einen Oldtimer verwendet werden. Damit gibt es keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Inbetriebnahme. Der Oldtimer erhält ein normales Fahrzeugkennzeichen und unterliegt allen geltenden Bestimmungen für in den Verkehr gebrachte Kraftfahrzeuge.
Um eine historische Zulassung mit der Kennzeichnung “H” auf dem Nummernschild zu erreichen, muss der Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem Zustand befinden, der dem Original nahekommt. Es ist nicht zulässig, gravierende Veränderungen bei der Restaurierung vorzunehmen. Um die historische Zulassung zu erreichen, wird das Fahrzeug von einem Gutachter in Augenschein genommen. Die Kennzeichnungen mit dem “H” auf dem Nummernschild hat vor allen Dingen Auswirkungen auf die Kraftfahrzeugsteuer, die der Besitzer bezahlen muss. Für Fahrzeuge, die eine historische Zulassung erhalten haben, sollte auf jeden Fall auch eine spezielle Oldtimer Versicherung abgeschlossen werden.
Hierbei werden nämlich andere Wertmaßstäbe angelegt, wenn es zu einem Unfallschaden kommen sollte, als es bei einer normalen Kraftfahrzeugversicherung der Fall ist. Viele Versicherer bieten im Bereich der Oldtimer Versicherung eine spezielle Vorsorgeversicherung mit an. Dieser Einschluss geht von einer jährlichen Wertsteigerung des Fahrzeuges aus und erhöht somit im Schadenfall auch die Leistungen des Versicherers. Bei der Tarifberechnung ist auch der Erhaltungszustand des Oldtimers von ausschlaggebender Bedeutung. Hier gilt allgemein der Grundsatz: Je besser der Zustand ist, umso niedriger fällt die Versicherungsprämie im Bereich der Kaskoversicherung aus. Wer mehr als nur einen Oldtimer besitzt, sollte sich nach sogenannten Sammelversicherungen erkundigen.