Bei Insolvenz der Kfz Versicherung steht ein Wechsel an

Foto: Thorben Wengert/flickr.com

Die Wirtschaftskrise von 2009 galt als überwunden, als sich mit Griechenland, Spanien und den USA neue Erschütterungen im Finanzmarkt zeigten. Besonders betroffen von den Kursabstürzen an der Börse waren die Versicherungen. Nachdem es im letzten Jahr die ersten Krankenversicherungen getroffen hat, mussten jetzt Kfz Versicherungen Insolvenz anmelden. Viele Fahrzeughalter sind verunsichert, ob ihr Fahrzeug im Falle einer Insolvenz noch versichert ist oder ob sie jetzt neue Maßnahmen ergreifen müssen. Und es stimmt: Wer einer zahlungsunfähigen Versicherung einen Schaden meldet, der muss damit rechnen, dass dieser erst sehr spät oder gar nicht mehr durch den Dienstleister reguliert wird.

Meldet eine Autoversicherung Insolvenz an, bemüht sich der vom Gericht ernannte Insolvenzverwalter erst einmal darum, dem Unternehmen wieder Geld zuzuführen. Das bedeutet, dass vor allem säumige Fahrzeughalter dazu aufgefordert werden, ihre Rechnungen zu begleichen. Grundsätzlich steht also der Erhalt der Versicherung im Vordergrund. Wer ein Fahrzeug bei einem insolventen Dienstleister versichert hat, muss also nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass der nächste Unfallschaden nicht mehr beglichen werden kann.

Lässt sich die Versicherung trotz Verkäufe und Forderungsmanagement nicht mehr in die schwarzen Zahlen bringen, steht ihre Auflösung an. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Fall das Recht, sämtliche Versicherungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kündigen. Anders, als es bei der Kfz Versicherung normalerweise der Fall ist, endet der Versicherungsvertrag also nicht am Jahresende, sondern schon vorzeitig zum Monatsletzten. Wer von einer solchen Sonderkündigung betroffen ist, muss sich also rechtzeitig um eine neue Versicherung für sein Fahrzeug kümmern. Die Kündigungsfrist beträgt in einem solchen Fall etwa vier bis sechs Wochen, so dass relativ schnell nach einer neuen Versicherung gesucht werden muss.

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